Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

Nach den §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) vom 07. August 1972 - BGBI.IS. 1393 - wird

Herrn Matthias Grode
GRODE Engineering e.K.
Konrad Adenauer Allee 7
93051 Regensburg

die seit 10.11.2007 geltende Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Überlassung von Arbeitnehmern ab dem 10.11.2010 unbefristet erteilt

Im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit
Regionaldirektion Nürnberg/Bayern

Mitgliedschaft im Interessenverband IGZ/DGB

GRODE Engineering ist Mitglied im Interessenverband IGZ/DGB. Dieser Verband gestaltet aktiv die Rahmenbedingungen der gesetzlichen Tarifverträge und sorgt für deren Einhaltung. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren von seiner kompetenten Fachberatung im Arbeits- und Tarifrecht und den damit verbundenen innovativen Zielsetzungen.

Wir sind nach DIN ISO 9001:2015 zertifiziert

GRODE Engineering ist seit 2016 nach DIN ISO 9001:2015 zertifiziert und unterzieht sich seither jährlich einem Audit.